Thema: PPA Spezial: Angebot von geringwertigen Marken mit BPP Prüfvorschrift
umdhlebe Am: 08.11.2019 12:24:16 Gelesen: 8758# 12@  
@ Holzinger [#10]

soll ich dann schreiben: Diese Marke/dieser Stempel ist potenziell fäschungsgefährdet - ich weiß ich aber nicht ob diese Aussage auf den Zustand meines Angebotes zutrifft. :-(

Ja. Das ist sogar bei Ebay ein Standard, denn dort gibt es die Angaben "Echtheit" und "Expertengeprüft". Wenn nur das erste Feld bejaht wird, weiß ich, dass es eine Laienmeinung ist, und wenn auch das zweite angegeben ist, kann ich eine Abbildung des Prüfzeichens bzw. Dokuments erwarten. Über "Fragen an den Verkäufer" kann ich beides verifizieren - und wenn meine Fragen unbeantwortet bleiben, entsprechende Vorsicht walten lassen.

Weder bei Ebay noch bei den PPA Auktionen werden Verkäufer zu Angaben gezwungen, aber wenn sie fehlen, weiß ich, dass ich besser kein Gebot abgebe, sofern ich mir hinsichtlich der Qualität unsicher bin (zumindest verhalte ich mich so, weil ich keinen Schrott in meiner Sammlung will).

Wollen wir also bei den PPA-Auktionen tatsächlich einen philatelistischen Standard, der niedriger als bei Ebay ist, das hier ja oft genug als schlechter Handelsplatz bezeichnet wird?

umdhlebe
 
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