Thema: Handrollstempel, ungewöhnliche und seltene Beispiele
Nordluchs Am: 09.11.2019 10:56:59 Gelesen: 421061# 634@  
@ epem7081 [#633]

Hallo Edwin,

danke für Deine Mühe, daher komme ich Deiner Anmerkung um Auskunft gerne nach.Im Amtsblatt Nr. 124 vom 30. Oktober 1953 wurde statt der Inschrift „Päckchengebühr bezahlt“ die Bezeichnung „Bezahlt“ vorgeschrieben. Aber vereinzelt ist, offenbar unbeanstandet, auch die Inschrift „Gebühr bezahlt“ anzutreffen. Durch diese Änderung konnten die Stempel auch für andere Versandarten verwendet werden. Allerdings lassen sich so geänderte Stempel nicht mehr ohne weiteres von anderen Rollstempeln unterscheiden, vor allem dann nicht, wenn keine Werbeeinsätze vorhanden sind.

Aber auch diese Verfügung hatte nicht lange Bestand. Denn bereits 1955 kam das Aus für die firmeneigenen Handrollstempel, die aber bis dahin natürlich immer noch bei dem jeweiligen Aufgabepostamt für das Freistempeln gelagert wurden.

Mit der folgenden Verfügung von 1959 kam schließlich das endgültige Aus für diese letzte Art der Handrollstempel.



Außerdem liegen in dieser Rubrik diverse so genannte Postkartenformblätter vor (nachfolgend ein Beispiel), wie sie von jeder Stempelart eigentlich angefertigt werden sollten. Die meisten Musterabdrucke auf diesen Formblättern tragen den Vermerk „ausgemustert 1960“ ! Daher ist der von Edwin gezeigte Handrollstempel, ein recht spätes Exemplar!



Aber grundsätzlich kann man behaupten, wer hat schon einen nicht „guten“ Stempel auf einem Stück Packpapier oder Großbrief aufbewahrt, wenn bei einer Briefmarke schon ein halber Zahn oder ein Fingerabdruck auf dem Gummi als gravierender Mangel eingestuft wurde?

Viele Grüße

Hajo
 
Quelle: www.philaseiten.de
https://www.philaseiten.de/thema/12836
https://www.philaseiten.de/beitrag/214763