@ filunski
[#1131] Begründung: Es ist weder ein fixes Verwendungsdatum noch ein fixer Aufgabeort bei der Internetmarke vorhanden, welche für die Einordnung zum Freistempel maßgeblich sind.Mit dieser Begründung wären der größte Teil der sonstigen Freimachungsvermerke zu streichen
meint
Ingo aus dem Norden