Thema: Die Philastempel Datenbank - Dokumentation und Auswertung
DL8AAM Am: 12.11.2019 13:51:03 Gelesen: 350651# 1136@  
@ ginonadgolm [#1134]

Begründung: Es ist weder ein fixes Verwendungsdatum noch ein fixer Aufgabeort bei der Internetmarke vorhanden, welche für die Einordnung zum Freistempel maßgeblich sind.

Mit dieser Begründung wären der größte Teil der sonstigen Freimachungsvermerke zu streichen

Gemeint ist damit sicherlich eher der Fakt, dass Internetmarken einen Briefmarken bzw. Postwertzeichencharakter haben. Vorher gekauft, weitergebbar, von jedermann (auch von "unbekannten" Dritten), jederzeit innerhalb der Gültigkeitsperiode, von jeden Ort innerhalb des Gültigkeitsgebiets aus, zu verwenden. Ein vorausgekaufter Gutschein, zur späteren (freien) Einlösung gegen eine Beförderungsdienstleistung. Das definiert ein zeitlich und räumlich frei zu verwendendes "echtes" Postwertzeichen, kein Freistempel und auch keinen Entgeltbezahlt-Vermerk. Nur, dass hier die DPAG der alleinige Herausgeber ist, d.h. hier tritt die DPAG als Privatpostdienstleister auf. Vom Grundprinzip sind das also echte "Privatpostbriefmarken" der DPAG, so wie die Handyporto-Kodes. Nicht die Handyporto-Labels, das sind ja Postbearbeitungsnachweise (ein Äquivalent des "Poststempels") und zeigt die Entwertung des "Postwertzeichen-Kodes" an.

Gruß
Thomas
 
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