Thema: Zollaufkleber
epem7081 Am: 15.11.2019 20:26:25 Gelesen: 36621# 36@  
@ Holzinger [#35]

Hallo Holzinger,

ob es die von Dir angedachte Vorschrift gibt, ist mir nicht bekannt. Ich bin aber auch kein Experte auf diesem Gebiet. Vor der Einstellung meiner japanischen Zollbelege [#33] habe ich in den vorhergehenden Beiträgen fremdländischer Schriften in [#16],[#21] und [#31] (China und Thailand) als westliche Sprache Englisch gefunden, bei [#26] (Thailand) war es dann Französisch.

Hier noch ein Beleg aus Hong Kong, der neben der chinesischen Schrift den Westen in Englisch informiert:





Versandlabel mit CN22-Zollinhaltserklärung auf eingeschriebener Luftpost-Sendung. Nach Erstsichtung durch die Post im Flughafen Frankfurt von zollamtlicher Behandlung befreit. Bei diesem Zolllabel vermisst man lediglich die übliche Q-Kennzeichnung durch den prüfenden Postler.

Ich freue mich weiter über jegliches Interesse an den Zolllabeln
und wünsche ein schönes Wochenende.
Gruß Edwin
 
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