Thema: (?) (802) (816) Moderne Postgeschichte: Konsolidierer und deren Kodes
Araneus Am: 19.11.2019 23:53:43 Gelesen: 412505# 590@  
@ Pete [#495]

Schon vor über 3 Jahren hat Pete hier in diesem Thread einen gleichartigen Beleg (vom 26.07.2016) vorgelegt. Der im Folgenden abgebildete Beleg vom 12.03.2019 soll zunächst zeigen, dass sich bei diesem Versender der DV-Freimachungsvermerk in der Zwischenzeit – trotz Einführung der Frankier-ID im Jahr 2018 – nicht verändert hat.



Auffällig ist, dass sich hier die die DV-Freimachung auf einem selbstklebenden Label befindet und neben der Konsolidierer-Angabe *K4000* keine weitere Angaben zum Absender aufweist.

Die Frage ist, wer der Anwender dieses Labels ist. Die Kundennummer lautet in beiden Fällen 5219309615, das heißt, dass beide Belege vom selben Versender stammen.

Meine Vermutung ist, dass diese Freimachung in einer Niederlassung der Deutsche Post InHaus Services GmbH erstellt worden ist. Da in beiden Fällen nur leere Fensterumschläge vorliegen, lässt sich im Moment nichts Genaueres sagen. Vielleicht kann jemand einen Beleg mit Inhalt vorlegen, mit dem sich meine Vermutung überprüfen lässt.

In dem Zusammenhang möchte ich darauf hinweisen, dass es in der aktuellen Version der Deutsche-Post-Broschüre „DV-Freimachung: Ihr Vorteil mit System (Stand: Juli 2019)“ [1] auf Seite 33 einen Hinweis gibt:

„In Ausnahmefällen können bereits vollständig erstellte und beanschriftete Versandstücke mit dem DV-Freimachungsvermerk versehen werden. Hierbei wird ein Label in der Frankierzone angebracht, wobei eine eindeutige Verbindung zwischen dem Frankierlabel und den Sendungsdaten/der Adresse (über zusätzliche Codes und Datenbanken) zwingend Voraussetzung ist. Ausnahmefälle werden nur in Abstimmung mit den Fachberatern genehmigt. Zudem muss sichergestellt sein, dass eine Standard-DV-Freimachungslösung zum Einsatz kommt.“

Die Möglichkeit der DV-Freimachung wird hier als „ DV-Freimachungsvermerk in der Frankierzone“ bezeichnet. Nach meiner Kenntnis wurde diese Möglichkeit zum ersten Mal in der genannten Broschüre in der Ausgabe „Stand: April 2018“ beschrieben, in der Ausgabe „Stand August 2017“ wurde sie noch nicht erwähnt.

Die Aussage, dass „bereits vollständig erstellte und beanschriftete Versandstücke“ mit dem DV-Freimachungsvermerk versehen werden können, deutet meiner Meinung nach darauf hin, dass hier Konsolidierer und/oder Frankierservices gemeint sind.

Hat jemand hier im Forum weitere Kenntnisse über die Verwendung dieses Freimachungslabels? Kennt jemand andere Verwender derartiger Label?

Schöne Grüße
Franz-Josef

[1] https://www.deutschepost.de/content/dam/dpag/images/D_d/DV-Freimachung/dp-handlingbroschuere-dv-freimachung-201907.pdf
 
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