Thema: PPA Spezial: Angebot von geringwertigen Marken mit BPP Prüfvorschrift
umdhlebe Am: 20.11.2019 11:05:47 Gelesen: 7740# 27@  
@ Richard [#26]

Insgesamt fällt dann - gerade an Sonntagen, wenn andere bei Kaffee und Kuchen mit der Familie den arbeitsfreien Tag geniessen - bei mir, insbesondere aber bei Lars viel Arbeit an.

Genau deswegen möchte ich noch einmal meinen Vorschlag aus [#2] wiederholen, den scheinbar auch niemand wirklich aufmerksam gelesen hat: Um diesen Aufwand zu vermeiden, könnte man in die Standard-Angebotsfelder ("Sammelgebiet", "Versandkosten" usw.) ein Feld zur "Echtheit" einfügen. Damit wäre zuerst der Verkäufer in der Bringschuld, einen Hinweis zu geben - es bleibt diesem überlassen, wie er das tut. Möglich wären allerlei philatelistischen Angaben wie "klarer Stempel aus der Gültigkeitsdauer" oder "Stempel zeigt typische Eigenschaft xy". Die zweite Verantwortung liegt dann beim Käufer (caveat emptor), der sich ja im Katalog über die Marken informiert haben wird. Wenn dort etwas von Fälschungsgefährdung steht, kann er weitere Informationen einholen. Anbieter, die fälschungsgefährdete Marken ohne jeden Hinweis anbieten, gehen dann halt das Risiko ein, dass niemand bietet, und Käufer die trotzdem bieten, tun dies auf eigene Gefahr.

@ spain01 [#20]

Von wem stammt denn die Fest-/-legung/-stellung, dass in bestimmten Sammelgebieten (Infla, BiZone) Marken über einem KW von 2 oder 3 € nur geprüft erwerbt werden sollen?

Für den Fall des Schwanenberger Verlags steht die Antwort vorn in jedem Katalog: Wie bei Plattenfehlern, Abarten usw. auch, gehen Hinweise von Prüfern, Arbeitsgemeinschaften, Händlern und Sammlern in der Redaktion ein, und wenn sie nach dortigen Erfahrungswerten stichhaltig sind, werden die Hinweise aufgenommen.

Unverstanden scheint mir hier der Zusammenhang zwischen Fälschung und Prüfpreis. Wenn eine Marke fälschungsgefährdet ist, wird ein Hinweis gedruckt. Der Michel-Katalog wird vom BPP empfohlen, da gibt es eine wechselseitige organisatorische Verbindung. Daher verweist der Michel im Gegenzug, wenn es um Prüfungen geht, auf die Ordnung des BPP und legt diese Standards zugrunde. Dass der Kostenaufwand einer Prüfung sich erst ab einem gewissen Marktwert lohnt, ist selbstverständlich - aber das kann nicht heißen, dass für billigere Marken niedrigere Standards der Echtheit angesetzt werden. Es heißt nur, dass eine BPP-Prüfung in der Regel ökonomisch nicht sinnvoll ist. Der Hinweis besagt somit indirekt, dass eine Echtheit nach der Ordnung des BPP geprüft werden sollte (und beglaubigen dürfen das freilich nur BPP-Prüfer), ohne dass zu erwarten ist, dass jemand dafür einen BPP-Prüfer konsultiert.

umdhlebe
 
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