Thema: Urheberrecht bei Postkarten auf privater Homepage
bovi11 Am: 01.12.2019 14:11:15 Gelesen: 5521# 6@  
@ Stadtrand [#1]
@ umdhlebe [#4]

Ich habe den Eindruck, hier wird eine reichlich theoretische Diskussion geführt.

Urheberrechte erlöschen spätestens 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Da Urheberrechte weder vererbt noch übertragen werden können, ist dann auch Schluß. Nutzungs- und Verwertungsrechte enden in der Regel viel früher und die Ansichtskartenverlage, die in den 50er und 60er Jahren des 20. Jahrhunderts aktiv waren, gibt es zudem fast alle nicht mehr. Ganz zu schweigen von den Verlagen, die Ansichtskarten um 1900 auf den Markt gebracht haben. Ausführungen zu den ganzen Detailrechten erspare ich mir hier - sie würden nur verwirren.

Hinzu kommt, daß solche Karten i.d.R. auch vom Zitatrecht erfaßt werden, weil die angesprochene private Internetseite entweder darstellen soll, wo der Verfasser und/oder seine Verwandten oder Bekannten schon überall gewesen sind oder der Autor die Geschichte seiner Stadt unter anderem anhand alter Ansichtskarten dokumentiert. Gleiches ist anzunehmen, wenn jemand seine Ansichtskartensammlung präsentiert. Beruft man sich auf das Zitatrecht, müßte man theoretisch den (meist unbekannten) Urheber angeben.

Alles in der Praxis kein wirkliches Thema, wobei ich weiß, wovon ich rede:

In vielen, vielen Jahren habe ich zwar zahlreiche urheberrechtliche Abmahnungen auf dem Tisch gehabt. Keine einzige hatte auch nur ansatzweise das hier in Rede stehende Thema zum Inhalt, obwohl z.B. viele Händler Ansichtskarten zum Kauf anbieten und diese zu diesem Zweck naturgemäß auch veröffentlichen.

Auch ist mir kein einziger derartige Vorgang bekannt geworden.

Dieter
 
Quelle: www.philaseiten.de
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