Thema: Neuheiten aus Deutschland
Brigitte Am: 02.12.2019 07:08:00 Gelesen: 368439# 496@  
Sonderpostwertzeichen
Thema: „Pressefreiheit“

Das Recht auf freie Meinungsäußerung und Pressefreiheit sind für demokratisch verfasste Gesellschaften unabdingbar. Das Bundesverfassungsgericht betonte schon 1958 den konstitutiven Charakter des Grundrechts auf Meinungsfreiheit und bezeichnete es als „eines der vornehmsten Menschenrechte überhaupt“. Und obwohl sich daran nichts geändert hat, werden Meinungs- und Pressefreiheit heutzutage auch in einigen Demokratien der westlichen Welt als bedroht wahrgenommen. Mit dem neuen Sonderpostwertzeichen soll die Aufmerksamkeit auf die Bedeutung der Pressefreiheit gelenkt werden, die für die politische Meinungs- und Willensbildung wichtiger ist denn je.

In Deutschland sind Meinungsfreiheit, Pressefreiheit, Rundfunkfreiheit und Informationsfreiheit vom Grundgesetz verbriefte Rechte, welche die freie Kommunikation schützen. Niedergelegt sind sie in Artikel 5 Absatz 1. Dort heißt es: „Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.“ In Deutschland gibt es den Begriff der Pressefreiheit seit der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts, um seine Ausgestaltung wurde im 19. und 20. Jahrhundert gerungen. Das Bundesverfassungsgericht hat die Grundrechte in den vergangenen Jahrzehnten immer wieder gestärkt.

Doch auch in Deutschland gibt es Tendenzen und Entwicklungen, die das Grundrecht der Meinungs-, Presse- und Informationsfreiheit gefährden. Dazu zählen unter anderem die hohe Zahl an tätlichen Übergriffen auf und Drohungen gegen Journalisten, verschiedene Gesetze, die den Quellenschutz aushöhlen, sowie die zunehmende Konzentration von Medien, das Zusammenlegen von Zeitungsredaktionen und Schließen von Lokalredaktionen, die zu einer Verringerung der Pressevielfalt und damit zu einer Abnahme der Zahl veröffentlichter Meinungen führt.





Ausgabetag: 02.01.2020
Wert (in Euro Cent): 95
Motiv: Pressefreiheit
Entwurf Postwertzeichen und Stempel: Christoph Niemann, Berlin
Druck: Mehrfarben-Offsetdruck der Bagel Security-Print GmbH & Co. KG auf gestrichenem, weißem und fluoreszierendem Postwertzeichenpapier DP II
Größe Postwertzeichen: 39,00 x 33,00 mm
MiNr. 3515
 
Quelle: www.philaseiten.de
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