Thema: Bund: Nachentgelt für unterfrankierte Sendungen wird oft nicht erhoben
drmoeller_neuss Am: 05.12.2019 14:16:55 Gelesen: 12029# 22@  
Der Fehler im System liegt darin, dass eine Unterfrankierung ohne große Konsequenzen bleibt, selbst wenn man erwischt wird. Im schlimmsten Fall muss man das fehlende Porto nachbezahlen. Wenn es sich nicht gerade um ein eiliges Schriftstück handelt, kann man mit den wenigen Tagen Verzögerung gut leben. Die Post verzichtet lieber auf das Nachporto, weil die Nacherhebung einen noch größeren Aufwand bedeutet, als wenige Cent Einnahmeverlust.

Hier wäre der Gesetzgeber gefragt, um ein "erhöhtes Nachporto-Entgelt" einzuführen, vielleicht pro unterfrankierte Sendung pauschal 20 EUR. Ähnliche Regelungen gibt es ja schon bei der Straßenbahn oder beim Parkplatz, wenn man ohne Ticket erwischt wird. Man sollte klare Regeln schaffen, für beide Seiten. Auf der anderen Seite fordere ich für jeden verlorenen Einschreibebrief eine pauschale Erstattung von 50 EUR für alle Umstände und den Zeitaufwand, die Sendung erneut auf den Weg zu bringen. Bei einer Überschreitung der normalen Laufzeit von E+1 um das doppelte sollte es das Porto für die Sendung zurück geben.

Der Gesetzgeber könnte hier eine vernünftige Lösung schaffen, der klar festgelegte Entschädigungen für den Postdienstleister bei Unterfrankierung und die Postkunden bei Sendungsverlust oder -verzögerung vorsieht.
 
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