Thema: Deutsche Abstimmungsgebiete Allenstein: Belege
Stefan Am: 13.12.2019 21:13:01 Gelesen: 5072# 2@  
@ olli0816 [#1]

Hier schon meine erste Frage: War es üblich, Marken vom Deutschen Reich kombiniert mit den Allensteinmarken zu verwenden? Einfach nur Aufbrauch der Restbestände?

Im Vorwort des Michel-Kataloges zum Abstimmungsgebiet Allenstein (1920) wird aufgeführt, dass Marken des Deutschen Reiches für den Zeitraum vom 03.04.-12.08.1920 als Mitläufer gelten, welche wegen Markenmangels (Marken des Deutschen Reiches mit Aufdruck für Allenstein) verwendet wurden. Während der Abstimmungszeit waren Briefmarken der Abstimmungsgebiete bzw. aufgrund der Umsetzung des Versailler Friedensvertrages neu erstandenen deutschsprachigen Gebiete ab 1920 bei Sammlern im Deutschen Reich recht beliebt und Spekulationen ausgesetzt.

Dann der Ankunftstempel von Altenkirchen/Rügen am 18.9.1920: Die Zeitdifferenz erscheint mir sehr hoch. Beide Orte sind nicht soweit auseinander, dass man dafür - trotz der damaligen Zeit - über 2 Monate brauchen sollte. Evtl. einfach ein Einstellungsfehler? Oder kann man sagen, dass der Brief eine Fälschung ist? Wobei das bei dem Wert und dem nicht sehr hohen Interesse für dieses Gebiet nicht sonderlich logisch wäre - aber was ist schon logisch?

Ich gehe eher davon aus, dass der Abgangsstempel von Allenstein (13.07.1920) falsch eingestellt war. Spekulativ könnte man meinen, dass anstelle des Tagesdatums auf dem Rädchen um zwei Felder vor (von Samstag auf Montag), versehentlich die Monatsangabe um zwei Felder zurückgedreht wurde. Die hinzugeklebte Marke Deutsches Reich Mi-Nr. 141 (Germania 10 Pf. orange) ist laut dem Michel Deutschland-Spezial mit einem Frühdatum vom 05.08.1920 belegt. Wenn man als Stempeldatum den Montag, 13.09.1920 annimmt, passt der Ankunftsstempel vom Donnerstag, 16.09.1920 eher. Die Orte Allenstein und Altenkirchen auf Rügen liegen ca. 600 km auseinander.

Die Briefmarken des Abstimmungsgebietes Allenstein waren laut dem Michel-Katalog bis zum 12.08.1920 (Datum des Abzugs der Interalliierten Kommission und damit Rückgabe des Gebietes an das Deutsche Reich) gültig. Ich gehe allerdings davon aus, dass (analog dem Abstimmungsgebiet Marienwerder) vor Ort Nachverwendungen zwecks Aufbrauch von Marken des Abstimmungsgebietes geduldet waren.

Das verklebte Porto scheint sich wie folgt darzustellen: 40 Pf. für eine Sendung bis 20 g im Fernverkehr + 50 Pf. Vorzeigegebühr bei Nachnahme = gesamt 90 Pfennig.

Ich finde den Beleg ganz reizvoll. :)

Gruß
Pete
 
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