Thema: **** (?) (1) Warenpost EU untracked als Privatperson kaufen
Journalist Am: 22.12.2019 18:37:48 Gelesen: 1430# 3@  
@ FelixM [#1]

Hallo Felix,

das Briefgeheimnis ist im Grundgesetz verankert.


Daher darf die Deutsche Post bei normalen Briefen und Einschreiben keine Prüfung des Inhalts vornehmen.

Wenn Du nun als Absender bei einer Sendung ins Ausland als Inhalt Dokumente angibst, kannst Du die Sendung als normalen Brief ins Ausland verschicken.

Die Deutsche Post darf und kann das nicht prüfen, sie muss sich auf Deine Angaben verlassen.

Oder anders ausgedrückt, nur wer ehrlich ist, zahlt nun viel. Wer hier den USB-Stick als Dokument betrachtet, der ja bestimmt Daten enthält, kann also viel sparen und die Sendung wird auch nicht beanstandet werden können und wird auch nicht zurück kommen!

Viele Grüße Jürgen
 
Quelle: www.philaseiten.de
https://www.philaseiten.de/thema/13622
https://www.philaseiten.de/beitrag/218693