Thema: **** (?) (29-30) Produktmarken der Deutschen Post AG
DL8AAM Am: 24.12.2019 17:56:55 Gelesen: 14025# 18@  
@ Journalist [#17]

Interessant finde ich, dass in den in [#16] gezeigten Labels "Internetmarke" steht. Das sollten also Vorgänger der eigentlichen Produktmarken, wie in [#11] und [#12] gezeigt, sein. Ich vermute einmal, dass also Deine Frage auf den Teil "verkauft wurden" reduziert werden kann, denn "eventuell noch (in der Filiale -ed) verkauft werden" kann ich mir für die mit "Internetmarken" gezeichneten wirklich nicht mehr vorstellen.

Die nächste Frage wäre, was passiert mit den echten PM (insbesondere denen ohne zusätzliche €-Angabe) nach einer eventuellen Portoerhöhung. Bleiben diese Postwertzeichen für den eingedruckten "Portowert" WARENPOST weiterhin unbeschränkt gültig? Oder müssen diese - in der Filiale vom Kunden erworbenen Postwertzeichen - dann etwa gegen Erstattung zurückgegeben werden? Oder muss die Differenz irgendwie hinzufrankiert werden? Nur wie will der Kunde, der so eine PM einmal "gutgläubig" erworben hat, eine eventuell entstandene Differenz "am Tag der Nutzung" überhaupt erkennen?

Und was gilt für die am Schalter verkauften "Internetmarken" PM-Vorläufer? Gilt hier überhaupt die normale AGB für registrierte Internetmarken-Kunden? Die gibt ja eine maximale Gültigkeitsspanne (ich meine 3 Jahre nach Kaufdatum) an ... bzw. die ja auch Regelungen für eine Portoerhöhung getroffen hat. Hier gab bei Portoerhöhungen ja in der Vergangenheit (für registrierte Internetmarkenkunden) sogar spezielle Ergänzungsmarken, da ja - gemäß der AGB - bei Internetmarken nicht mit normalen Briefmarken "gemisch-frankiert" werden darf.

Produktmarken der DPAG werden doch keine FOREVER-Marken (ähnlich denen der US Post) sein?

Gruß
Thonas
 
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