Thema: Gebührenhefte aus dem Deutschen Reich bis Deutschland und seiner Nebengebiete
Stefan Am: 03.01.2020 11:07:19 Gelesen: 18070# 41@  
@ Journalist [#40]

zum 1 Januar 2020 wird es wieder diverse Änderungen bei Entgelten und Bestimmungen geben. Viele davon sind aber bezüglich mit Briefmarken freizumachender Versendungsformen nicht so wichtig.

Der erste mir vorliegende kleine Flyer betrifft die Änderungen bei der Dialogpost - speziell die Bedingungen dazu:


Einmal ketzerisch geschrieben: Gibt die Deutsche Post AG den Kampf um (größere) Stadtverwaltungen auf oder ist es der DPAG schlichtweg egal und möchte damit derartige Absender vergraulen? Es liest sich etwas makaber, dass bspw. Wahlbenachrichtigungen explizit als "nicht-werbliche Sendungen" (Zitat) eingestuft werden, wonach das Porto als Brief (evtl. abzüglich von Rabatten durch eine Konsolidierung) zu bezahlen wäre. Die Postmitbewerber wird es freuen und klamme Kommunen müssen aus Kostengründen quasi noch stärker auf die Postkonkurrenz ausweichen. Bei diversen Stadtverwaltungen ist das Aufkommen in Wahljahren (Kommunal- bzw. (Ober-)Bürgermeister-, Landtags-, Bundestags- oder Europawahl) so groß, dass es aus Kostensicht angebracht ist, die Zustellung der Wahlbenachrichtigungen öffentlich auszuschreiben.

Vereine, die in ihrem PLZ-Bereich die Mindestmengen erreichen, können nach meiner Interpretation ihre Vereinsmitteilungen weiter als Dialogpost verschicken, da es sich ja um "Kundenmagazine" handelt, die auch der Imagewerbung dienen.

Wo liegt der Unterscheid zwischen "Kundenmagazine" (werbliche Sendung) und "Publikationen (Abo- und Presseerzeugnisse)" (nicht-werbliche Sendung)? :-)
Kann die Vereinsmitteilung nicht auch als Presseerzeugnis ausgelegt werden?

Gruß
Pete
 
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