Thema: Altdeutschland Bayern: Briefe erklären
bayern klassisch Am: 10.01.2020 10:37:47 Gelesen: 224084# 485@  
Liebe Freunde,

heute zeige ich eine Armen - Sache (oft auch als A. S. an den Start gehend) des Landgerichts Heidenheim mit Postaufgabe am 21.1.1840 in Gunzenhausen an das großherzoglich Darmstädtische Stadtgericht zu Mainz.



Der § 19 der allerhöchsten Verordnung vom 23.6.1829 hinsichtlich der Portofreiheiten in Bayern ließ zu, dass Armensachen von königlich bayerischen Gerichten komplett von allen Kosten frei zu lassen waren, wenn sie den sonstigen Vorschriften für portofreie Dienstbriefe genügten. Dazu gehörte die Nennung der Absenderbehörde im Kopf der Vorderseite, die Bezeichnung Armensache, die Angabe der Expedition-Nummer (hier: 1894, heute würden wir Aktenzeichen dazu sagen) und der Verschluß des Briefes mit dem amtlichen Siegel.

Das alles war hier beachtet worden und auch die thurn- und taxischen Posten beließen ihn ohne Portoansatz.

Armensachen ins Ausland sind nicht häufig und ich bin sehr froh, diesen hier, noch dazu in so guter Qualität, zeigen zu können.

Liebe Grüsse von bayern klassisch
 
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