Thema: DPAG: Neuregelung des Warenversandes ins Ausland
Peter aus Oststeinbek Am: 14.01.2020 21:15:12 Gelesen: 25372# 15@  
Hallo zusammen,

bei der letzten PPA Auktion waren auch 2 Käufer aus dem Ausland dabei und haben Heftchen und Belege erworben.

Ich habe natürlich alles mit Pappe verstärkt sicher verpackt und wollte die Briefe in der Filiale abgeben damit sie sauber gestempelt werden.

"Das fühlt sich wie eine Ware an, das dürfen sie nicht als Brief versenden".

Schöne Aussage, nach den Informationen der Deutschen Post dürfen als Brief International nur "Dokumente versandt werden. Dokumente sind dabei schriftliche, gezeichnete, gedruckte oder digitale Mitteilungen und Informationen. Für den Versand von Waren s. Päckchen und Paket".

Nun stellt sich die Frage: Da Briefmarken, Belege, Postkarten usw. keine Dokumente sind, muss ich also alles als Päckchen für 9 Euro bzw. 16 Euro versenden?

Dann wird keiner der ausländischen Sammler mehr in Deutschland einkaufen da das Porto wesentlich höher ist als der Wert der Ware.

Künftig liefere ich über Briefkasten ein, saubere Ortsstempel sind dann für das Ausland nicht mehr möglich.

Oder muss man in Zukunft Auslandspost offen am Schalter abgeben damit der Inhalt kontrolliert werden kann?

Für vielleicht 100 g Briefmarken muss künftig das Päckchen bis 2 Kg bezahlt werden. So lässt sich der Gewinn doch erheblich steigern. Vielleicht besorge ich mir Ziegelsteine und fülle das Gewicht auf damit wenigstens die Gegenleistung für das teure Porto erbracht wird.

Schönen Abend
Peter
 
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