Thema: DPAG: Neuregelung des Warenversandes ins Ausland
Journalist Am: 14.01.2020 21:35:38 Gelesen: 25366# 17@  
@ Peter aus Oststeinbek [#15]

Hallo Peter,

solltest Du angeben, das es Waren sind, hast Du verloren und musst es als Päckchen oder Paket mit entsprechenden teuren Preisen verschicken.

Heutzutage darf man bei der Post nicht mehr ehrlich sein.

Du gibst an, das Du gut verpackte Dokumente verschickst, und das ist natürlich ohne Probleme weiterhin möglich als Brief! (auch als Einschreibebrief)

Da wie Uwe auch sagt, das Postgeheimnis gilt, darf niemand bei der Post die Sendungen öffnen oder durch Tasten Vermutungen zum Inhalt anstellen !

Die sogenannten Päckchen mit 9 Euro bzw. 16 Euro laufen den selben Weg in den selben Behältern und Kisten und Beuteln, wie die Briefe.

Es geht hier vor allem aus meiner Sicht darum, kräftig abzukassieren. Statt den internationalen Handel zu fördern, will man scheinbar eher kräftig daran mitverdienen.

Dir kann außerdem niemand vorschreiben, den Brief an Deine Oma in den USA zwischen dicke Pappe zu stecken oder in einer Schachtel zu deponieren und so zu verschicken, die entsprechenden Briefmaße und Gewichtsmaße geben dies alles her.

Also lass dich hier nicht ausfragen, sondern Du als Kunde sagst, was Du willst, und die Post muss das so akzeptieren.

Viele Grüße Jürgen
 
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