Thema: DPAG: Neuregelung des Warenversandes ins Ausland
uli Am: 15.01.2020 10:25:54 Gelesen: 25127# 21@  
darf niemand bei der Post die Sendungen öffnen oder durch Tasten Vermutungen zum Inhalt anstellen

Was einem in der Praxis nicht viel hilft, denn das Ganze ist ein ziemlicher Graubereich, wie ich aus meinem Job weiß. Schriftliche Antwort auf eine Anfrage an unseren KeyAccounter bei der DPAG, weil wir immer wieder Probleme mit zurückkommenden Sendungen für unsere Standorte im Ausland haben (sinngemäße Wiedergabe): Auslandsendungen können zurück an den Absender gehen, wenn z.B. die berechtigte Vermutung besteht, dass der Brief nicht an den Empfänger zugestellt werden kann. Ähnlich sieht es aus, wenn der Inhalt aufgrund der Verpackung nicht durchleuchtet werden kann oder wenn der begründete Verdacht besteht, dass es sich um eine Warensendung handelt. Mein Bekannter bei der Bundesnetzagentur hat mir mündlich bestätigt, dass die DPAG da einen recht großen, eigenen Ermessensspielraum hat. Die einzige Chance, dass sich da was ändert, sind richtig viele Kundenbeschwerden bei der Bundesnetzagentur aufgrund unberechtigter Nichtbeförderung oder Portonachforderungen.

Gruß
Uli
 
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