Thema: DPAG: Neuregelung des Warenversandes ins Ausland
ligneN Am: 15.01.2020 14:39:26 Gelesen: 24941# 22@  
@ Peter aus Oststeinbek [#15]

Journalist [#17] hat "vollumfänglich" recht.

Am 14.1.19 schrieb ich:

"Ein Bekannter ist e-bay Händler und fragte bei der Posthotline telefonisch nach. Demnach sind Briefmarken oder Briefe / Karten nach wie vor als Inhalt zugelassen. (..)
Auf dem Auslandszollaufkleber CN22 muß documents (philatelic oder philately) angegeben werden."

Die Tickboxen für Dokumente ankreuzen dito.

Es ist NB nicht verboten, "philatelic" mit phil. abzukürzen (Diebstahlsvermeidung) oder "recent covers/clippings" zu erläutern.

Meine +-25 jährlichen nicht eingeschriebenen Sendungen nach Kanada, Japan usw. nicht EU kamen noch nie zurück.

Hinweise von angeblich postvorschriftskennenenden Oberhofbeamten hier im Forum, daß das "lediglich durchgeschlüpft" sei und alle Zuständigen sofort zu entlassen - insbesondere im Ausland! (*schnauf*) - freundlich verbeten.

Eine Prüfung von Briefen als "möglicherweise Waren enthaltend" bei Aufgabe am Schalter ist unzulässig. Das mag bei Dingen, die wie Bücher (Gewicht) aussehen, ein freundlicher Service vom Profischaltermensch sein, habe ich schon mitbekommen: Da geht es dann um mögliche Zurückweisung von den DP-Auslandsaustauschstellen.

Ansonsten würde ich mir aber ein andere (betaste- und "stasi"freie) Postfiliale suchen.
 
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