Thema: DPAG: Neuregelung des Warenversandes ins Ausland
Journalist Am: 15.01.2020 15:39:51 Gelesen: 24448# 24@  
@ ligneN [#22]

Hallo an alle,

die Vermutung oder das Gerücht, das bei den DP-Auslandsaustauschstellen Sendungen wegen Verdachts auf Wareninhalt zurück geschickt werden sollten, ist ein Märchen.

Ich zahle demjenigen, der mir einen solchen retournierten Beleg im Original mit allen entsprechenden postalischen Vermerken vorlegen würde, 25 Euro !

Ich bin mir sicher, das ich diese Summe aber nie zahlen muss. Dieser Aufruf gilt ab sofort bis Ende März 2020. Allerdings zählen dabei keine Umschläge, bei denen absichtlich das Porto falsch bezahlt wurde oder sei es wegen Formatüberschreitungen (Verstoß gegen die AGB) oder Gewichtsüberschreitungen, oder wiederverwendeter Briefmarken oder gefälschter Briefmarken und die aus diesen Gründen von der Entgeltsicherung der Post zu Recht retouniert werden.

Ich suche nachweislich entsprechende Retourensendungen, bei denen ein eindeutiger Postvermerk enthalten ist, das die Sendung falsch deklariert wurde (das es sich also angeblich nicht um eine Briefsendung sondern um eine Warensendung handeln würde) und das diese deshalb zurück geschickt wurde.

Briefmarken und Briefumschläge sind für mich postgeschichtliche Dokumente, hier muss man natürlich bei einem Schadensfall genau überlegen, was man als Inhalt angibt. Wählt man hier die falschen Schlüsselwörter, die in den AGB sowieso ausgeschlossen waren bzw. explizit erwähnt wurden, hat man dann natürlich keinen Rechtsanspruch auf eine Entschädigung. Dies ist aber auch bei vielen anderen Versicherungsfragen ähnlich.

Viele Grüße Jürgen
 
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