Thema: DPAG: Neuregelung des Warenversandes ins Ausland
DL8AAM Am: 20.01.2020 05:39:30 Gelesen: 24013# 34@  
@ London-Dieter [#33]

Das ist ein Ausfluß aus den aktuellen Bestimmungen der UPU, siehe [1].

Einige Länder sehen die neuen Regeln eben enger und genauer als andere bzw. setzen die neuen Regeln schneller um ;-)

Wobei die Hintergründe u.a. im verzerrenden Porto bzw. internationalen Verrechnungen für eCommerce-Sendungen, die als Briefpost versendet wurden, liegen. So konnte man sich ja z.B. 99 Cent-Artikel aus China für 99 Cent inklusive Porto schicken lassen. Im Prinzip heisst es jetzt, dass man nun Waren eben nicht mehr über die günstigen internationalen UPU-Verrechnungsverfahren für Briefpost austauschen (=exportieren) kann. Ein Brief soll eben auch ein Brief sein, die UPU nennt das halt etwas verwirrend "documents". Und "documents" werden in den UPU-Regelwerk, definiert als "... any piece of written, drawn, printed or digital information, excluding objects of merchandise". Für Waren soll eben der Warenversand genutzt werden, der im UPU-Austauschverfahren erheblich höher (fairer) untereinander verrechnet wird. Es soll so verhindert werden, dass sich Exportländer ihre Exportkosten durch die importierenden Länder sogar noch subventionieren lassen können. Speziell China, dass UPU-technisch noch immer als "Entwicklungsland" gilt und somit noch viel günstigere Verrechnungssätze für den UPU-Briefaustausch nutzen kann.

Das hier auch private Versender getroffen werden, ist lediglich ein Kollateralschaden.

Gruß
Thomas

[1] http://www.upu.int/uploads/tx_sbdownloader/actInThreeVolumesManualOfConventionEn.pdf
 
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