Thema: Portobestimmung von Belegen: Altdeutschland Bayern - Schweiz
bayern klassisch Am: 22.01.2020 12:06:46 Gelesen: 28997# 65@  
Liebe Freunde,

heute zeige ich einen Dienstbrief als gebührenpflichtige Partei - Sache des Kreis- und Stadtgerichts Ansbach vom 12.3.1824 an das Oberamt Zofingen, Bezirk Zofingen im Kanton Aargau in der Schweiz, welcher frankiert bis zu Grenze und recommandirt war (gegen Postschein).



Der Absender zahlte 30 Kreuzer, aber nicht den Schweizerischen Anteil, daher notierte die Post in Ansbach "Grenz" neben "frei" vom Absender. Die Entfernung betrug 206 km, also 27,4 Meilen. Ein einfacher Brief über 24 bis 30 Meilen hätte 10 Kreuzer gekostet, so dass dieser bis 1 Loth = 15 Kr., bis 1 1/2 Loth = 20 Kr., bis 2 Loth = 25 Kr. und bis 2 1/2 Loth 30 Kr. kosteten, weil er auch mit dem Vermerk "Mit Anlage" versehen worden war.

Oben rechts notierte Ansbach die Reco-Nro. 1, Nürnberg fügte ein blaues Tintengitter wegen der Recommandation und die Reco-Nr. 1 bei, Lindau die N. 8, Zürich die 3 oben rechts und die 20. (Eingangsmanualnummer) oben links, eine Transitpost der CH fügte die 20 bei, strich sie und vergab statt dessen die 40 und Zofingen notierte letztlich die Reco-Nr. 62 (nicht 64, wie man auch lesen könnte).

Interessanterweise blieb dieser Brief, wohl weil die CH "R.S.", statt "P.S." gelesen hatte, komplett gebührenfrei und einen Reco-Brief mit 7 verschiedenen Reco-Nummern muss man auch erst einmal finden.

Liebe Grüsse von bayern kassisch
 
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