Thema: DDR Bahnhofssendung
Fips002 Am: 08.02.2020 20:15:36 Gelesen: 1415# 1@  
Bahnhofsendung von Stendal 12.2.1978 nach Halle.

Nach Wegfall der bisherigen Bahnhofbriefe wurde probeweise ab 01. November 1953 Bahnhofsendungen eingeführt. Die Bahnhofsendungen waren innerhalb der DDR und im demokratischen Sektor von Groß-Berlin bis zu 5 kg zugelassen. Es bestand Freimachungszwang. Sonderbehandlungen, wie Nachnahme, Einschreiben, Wertangabe oder Sperrgut, war nicht zugelassen. Wurden Sendungen nicht rechtzeitig abgeholt am Bestimmungsort, so wurde gegen Zahlung der Eilzustellungsgebühr dem Empfänger diese durch Eilboten zugestellt. Der Versand von Bahnhofsendungen war spätestens 10 Tage vor der ersten Einlieferung zu beantragen. Die Kennzeichnung der Sendungen hatte durch einen roten Streifen um die Anschrift und den Vermerk "Bahnhofsendung" zu erfolgen. Die Beförderungsgebühr über 20g bis 250g betrug 0.40 DM, ab 01.07.1990 1,60 DM. Briefe als Bahnhofsendung durften nur unverschlossen befördert werden.



Dieter
 
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