Thema: DPAG: Neuregelung des Warenversandes ins Ausland
DL8AAM Am: 10.02.2020 21:18:31 Gelesen: 23758# 51@  
@ 22028 [#46]

Was Ware ist und was nicht entscheidet nicht die UPU, sondern die Post.

Doch, doch, genau das definiert UPU in ihrem aktuellen Manual (s.o.)

1.4 documents: .... consisting of any piece of written, drawn, printed or digital information, excluding objects of merchandise ...

1.5 goods: ... consisting of any tangible and movable object other than money, including objects of merchandise, which does not fall under the definition of “documents” as provided in paragraph 1.4 above ....

Für die UPU (wie auch die Post oben in ihrer Antwort schreibt) ist also jedes (!) anfassbare oder bewegliche Ding, welches nicht zufällig Geld ist und welches kein "document" (gemäß 1.4) ist, ein "good", d.h. eine Ware, und das ist ausdrücklich eben nicht beschränkt auf Handelsware. Handelswaren sind nur ein Teil der Ware. So einfach machen die es sich. Sie definieren nicht was eine Ware ist, sondern anders herum, alles was nicht ausdrücklich unter Nicht-Ware fällt, ist per UPU-Definition eine Ware. Aus die Maus.

Und documents sind geschriebene, gezeichnete, gedruckte und digitale Informationen, soweit diese nicht "Gegenstände des Handels" sind, d.h. übrigens auch, der USB-Stick oder die CD mit "käuflichen" Daten drauf, sind "Gegenstände des Handels" und fallen somit nicht mehr unter documents.

Ja, es stimmt zwar, dass die UPU-Bestimmungen nicht den einzelnen Bürger bzw. Postkunden binden, sondern das ist nur eine Vereinssatzung und gilt auch nur die Vereinsmitglieder (d.h. die nationalen Posten). Nur hat unsere Post die neuen UPU-Regeln bereits in ihre eigenen Vertragsbedingungen (recht unreflektiert) 1:1 übernommen. Somit sagt Dir die UPU, über den Umweg der DPAG, doch, was eine Ware im Sinne der internationalen Postverkehrs ist.

Ob wir (ich) das gut, in sich geschlossen logisch oder gar gerecht finden (finde), ist dabei vollkommen egal. Im Prinzip ist das aber alles ja eh nur dem ausuferenden (subventionierten) eCommerce-Geschäfts Chinas geschuldet. Die sehr simplifizierte (und für solche Institutionen sehr schnelle) Neuregelung der UPU-Regeln, sollte doch einfach nur den Zusammenbruch des gesamten Konstrukts der UPU bzw. des offen-freien internationalen Postverkehrs verhindern. Wir waren ja kurz davor, dass der Postaustausch über Grenzen hinweg, wieder auf die Ebene von "bilateralen" Einzelverträgen, auf dem Niveau des frühen 19. Jahrhundert zurückgefallen ist. Obwohl, wenn wir mal ehrlich sind, wer braucht (außer "Warenversender") denn überhaupt noch einen privaten, internationalen, physikalischen Brief-Postverkehr? Traditionelle private Briefkommunikation, insbesondere international, wird inzwischen doch zu 99% nur noch über das Internet geführt. Die Schaffung des Ausnahmetatbestandes documents ist doch nur noch eine bedeutungslose Hülle, ein Feigenblatt. Im Prinzip könnte, wenn die Post konsequent wäre, sie den gesamten document Briefpostsektor komplett einstellen und gleich alles auf den teureren, einträglichen Warenversand umlabeln. Wenn jetzt, wie angekündigt, in D die elektronische Krankenmeldung kommt, dann verschwindet ja auch national der letzte Grund eines privaten Briefversandes (zumindest zu 99%).

Man (die Post) hätte das alles beim alten lassen können (wie bisher die meisten anderen Posten ja auch), CN22 drauf, in den Warenpostsack geworfen und gut ist es. Denn, wie gesagt einen nennenswerten (kommerziellen) Umfang, hat der private internationale documents Postverkehr doch sicherlich eh nicht mehr (zumindest ab Versandort D/EU). Wenn jetzt die Post die neuen UPU-Regeln dazu nutzt pflichtgemäß ihre Regeln so anzupassen, dann hat das auch den Sinn, es für den Privatnutzer so unspassig wie möglich zu machen, solche 'aufwändigen' Sendungen zu versenden. Das ist nicht unausgegoren, sondern das hat vielleicht sogar System.

Hmmm, aber vielleicht hätten, wenn die Post alles beim Alten gelassen hätte, die eCommerce-Händler das ja ausgenutzt, in dem sie ihre "Goods" per Massenfracht nach D schaffen, hier vereinzeln lassen und dann als günstige Briefpost versenden lassen. Ach, stop, das gibt's ja schon, nennt sich Remailing und da ist unsere Post, unter ihrer Marke DHL, sowieso schon einer der größten Player weltweit, wenn nicht sogar inzwischen der Größte?

Gruß
Thomas
 
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