Thema: Deutsches Reich Inflationsbelege
Postgeschichte Am: 02.12.2009 18:58:58 Gelesen: 4758055# 36@  
@ duphil [#35]

Hallo Peter,

Du beziehst Dich offensichtlich auf das Michel Postgebühren-Handbuch Deutschland. Nachdem ich mir die Darstellung hierin angesehen habe, wird mir einiges klar. Die Darstellung der Wertbriefgebühren ist falsch und entspricht nicht den damaligen Vorschriften.

Die Gebühren für einen Wertbrief setzte sich laut den von mir genannten Vorschriften aus den aufgeführten Komponenten [#34] zusammen. Eine "Grundgebühr" für Wertbriefe gab es nach den mir vorliegenden Vorschriften nicht.

Im Michel Postgebühren-Handbuch wird für Wertbriefe ab dem 12.11.1923 eine Gebühr für Wertbriefe bis 1 Milliarde Mark in Höhe von 10,020 Milliarden Mark ausgewiesen. Diese Gebühr entspricht gerade mal dem Porto für einen Brief bis 20 g (10 Milliarden Mark) und der Versicherungsgebühr für eine Wertangabe von 1 Milliarde Mark (20 Millionen Mark). Ein Hinweis auf die zu zahlende Einschreibgebühr und die Behandlung schwerer Briefe fehlt gänzlich. Die Angaben sind, nicht nur für den hier in Betracht kommenden Abschnitt, falsch.

Ein Einschreibebrief war nicht versichert. Es gab lediglich bei Verlust eine Entschädigung der Post, die nicht dem tatsächlichen Wert entsprach. Den genauen Betrag kann ich Dir aus dem Stegreif nicht sagen, ist aber aus meiner Sicht irrelevant gering. Die Relationen dürften bei den heutigen Entschädigungen für Einschreiben im Vergleich zum Wertbrief bis 500 Euro zu erkennen sein.

Gruß
Manfred
 
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