Thema: Ebay: Nachrichten und Informationen
drmoeller_neuss Am: 05.12.2009 17:48:12 Gelesen: 68749# 52@  
@ Rainer HH [#51]

Die Käufer der Schnäppchen sind bei dieser Panne fein heraus, sie können auf Erfüllung der Kaufverträge pochen.

Die gelackmeierten sind die Verkäufer: sie bleiben auf ihren Verlusten sitzen. Inzwischen sind "sniper" weit verbreitet, und nicht nur in der Kategorie "Briefmarken" findest Du Auktionen, die zwei Minuten vor Ende noch auf "1 EUR" stehen und dann für über 100 EUR zugeschlagen werden, da eben die entscheidenden Gebote in den letzten Sekunden kommen.

Und der Haftungsausschluß von Ebay greift eben nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Ebay hat sich selbst bislang nicht zur Ursache geäußert und spricht nur vage von einer technischen Störung. Höhere Gewalt wie Streik oder Naturkatastrophen führen nicht zu Schadenersatzansprüchen, wohl aber Software- und technische Fehler.

Und wenn Dein Verlust als Händler in die Tausende geht, wirst Du Dich nicht mit PayPal und Ebay-Gutscheinen abspeisen lassen wollen. Daher versucht eBay, die Käufer zu "überzeugen", auf ihre Ansprüche gegenüber den Verkäufern zu verzichten.

Gerichte werden letzlich entscheiden müssen, ob die technische Störung grob Fahrlässig oder gar vorsätzlich verursacht wurde und ebay für Verluste der Verkäufer gerade stehen muß.
 
Quelle: www.philaseiten.de
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