Thema: (?) (271) Doppelabstempelungen auf Marken und Belegen
EdgarR Am: 27.02.2020 18:41:13 Gelesen: 90680# 212@  
@ Manne [#209]

Hallo Manne,

bei dem von Dir gezeigten Briefausschnitt hat höchstwahrscheinlich alles seine Richtigkeit - da war der Postbeamte (damals war es noch "die Bundespost", es gab noch eine Bundespostminister und sehr viele Mitarbeiter waren Beamte auf Lebenszeit) tatsächlich gehalten, das Poststück nochmals abzustempeln.

Dieses war wohl nicht am Schalter aufgeliefert worden sondern in einen Postkasten eingeworfen worden - und zwar NACH dessen letzter Leerung am 01.11.1985, dem Datum des Absenderfreistempels*. Eine einschlägige Anweisung besagte, dass solche Briefe/Poststücke mit dem Datum des Tages, an dem sie tatsächlich in den Postlauf kamen zu stempeln seien.

"Damals" waren Datumsabdrucke von Stempeln noch rechtlich aussagekräftig für Fristangelegenheiten.

*)
trügt mich mein Auge oder liegt es an einer Verschmutzung des Freistemplers? Mir scheint das Tagesdatum des Freistemplers eher 1.11. 75 als 1.11. 85 zu lauten?

Phile Grüße EdgarR
 
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