Thema: (?) (36-38) Nachporto: Postseitige Ergänzung der Freimachung bei Auslandspost
Heinz 1 Am: 07.12.2009 18:22:45 Gelesen: 49651# 16@  
Hallo zusammen,

ich weiß nicht mehr ob ich es in diesem Forum schon einmal erklärt habe, trotzdem zu den Label der Post.

Briefsendungen werden grundsätzlich nur befördert, wenn das Porto vollständig bezahlt ist. Dies müsste auch so in den AGB der Post so stehen. Dies gilt für Inlandsbriefe wie auch für Briefe ins Ausland.

Ist ein Brief nicht oder nur unzureichend frankiert, wird ein Klebezettel (siehe Abb.) über die Empfänger Adresse geklebt und der Brief geht an den Absender zurück mit der Bitte das fehlende Porto nach zu frankieren und den Klebezettel bis auf den senkrechten Abschnitt "Deutsche Post" zu entfernen und den Brief dann wieder in den nächsten Briefkasten zu werfen.



Ist der Absender nicht zu ermitteln, weil z.B. kein Abs. angegeben ist, wird er zum Empfänger befördert und dort mit dem entsprechenden Nachporto (in Deutschland fehlendes Porto plus 0,51 €) zugestellt. Ins Ausland wird ein "T" Stempel mit einer entsprechenden Zahl angebracht aus dem das Empfängerland ersehen kann wie viel Nachgebühren eingezogen werden sollen.



Gruß Heinz 1
 
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