Thema: (?) (36-38) Nachporto: Postseitige Ergänzung der Freimachung bei Auslandspost
T-M 123 Am: 07.12.2009 21:42:44 Gelesen: 49523# 18@  
Soweit ich weiß werden Inlandsbriefe nur dann zurückgeschickt, wenn bereits im Briefzentrum, in dessen Bezirk der Absender wohnt, auffällt, dass sie Sendung unterfrankiert ist. Fällt es erst später auf, ist es wohl günstiger, beim Empfänger eine Nachgebühr zu erheben (auf die Gefahr hin, dass der dann die Annahme verweigert und der Brief doch wieder zurück muss).

Unterfrankierte Sendungen ins Ausland gehen aber immer zum Absender zurück, wenn der angegeben ist, weil die Deutsche Post sonst kein Geld dafür bekommt.

Verwendet die Deutsche Post überhaupt noch T-Stempel bei Auslandssendungen? Und werden Nachgebühren aus dem Ausland überhaupt noch eingezogen? Viele Postverwaltungen (z. B. Österreich) machen das gar nicht mehr. (Taiwan mal ausgenommen, die passen da anscheinend sehr auf.)

Ich habe schon öfter Sendungen aus dem Ausland bekommen, die unterfrankiert waren, aber nie Nachgebühr zahlen müssen. Allerdings war auch nie ein T-Stempel drauf. Ich habe aber auch nicht gehört, dass jemand in letzter Zeit Nachgebühren für Sendungen aus dem Ausland hätte zahlen müssen, oder andersherum jemand im Ausland für Sendungen aus Deutschland. Aber ich weiß nicht, ob das nur an der Unaufmerksamkeit der Postmitarbeiter liegt, oder ob die Regelung mittlerweile offiziell nicht mehr gilt. Vielleicht hat ja jemand hier Beispiele dafür, wie Nachgebühren bei internationalen Sendungen heutzutage gehandhabt werden?

Ach ja, was die gelben Labels angeht: Der Streifen mit der Aufschrift "Deutsche Post" bleibt auf der Sendung kleben, sodass die Post erkennen kann, dass eventuell schon gestempelte Marken weiterhin gültig bleiben.

Gruß,
T-M
 
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