Thema: (?) (36-38) Nachporto: Postseitige Ergänzung der Freimachung bei Auslandspost
Heinz 1 Am: 08.12.2009 09:05:03 Gelesen: 49573# 19@  
@ T-M 123 [#18]

Hallo,

soweit ich weiß, wird der "T" Vermerk immer noch angebracht für Sendungen ins und aus dem Ausland. Wenn kein "T" Vermerk auf der Sendung aus dem Ausland vorhanden ist, wird die Deutsche Post auch keine Nachgebühren erheben, da es 1. fast unmöglich ist alle Gebühren der ausländischen Postverwaltungen zu kennen, bzw. nachzusehen und 2. die Sendung als vorschriftsmäßig freigemacht anzusehen ist. Wie dies in anderen Ländern gehandhabt wird kann ich allerdings nicht sagen.

Auch wenn ein "T" Stempel vorhanden ist und die Bruchzahl nicht angegeben wurde von der ausländischen Postverwaltung werden keine Nachgebühren erhoben.

Der Umrechnungsfaktor der Bruchzahl wird wie folgt berechnet:

z.B. 7/28 = 7 : 28 = 0,25 x 55 = 14 (gerundet) + 0,51 = 0,65 €

Gruß Heinz 1
 
Quelle: www.philaseiten.de
https://www.philaseiten.de/thema/1326
https://www.philaseiten.de/beitrag/22553