Thema: Bund Automatenmarken Pilotversuch Mi-Nr. 10: Chaos bei der Versandstelle Weiden
DL8AAM Am: 11.03.2020 15:17:25 Gelesen: 183118# 469@  
@ Francysk Skaryna [#468]

Zumindest die Frage, ob die Vergabe der Hauptnummer in diesem Fall berechtigt war, sei einmal gestellt. Klar: Der Posthistoriker will die Marken katalogisiert wissen - es ist aber die Frage nach dem Wie. Im Nummernschema hatte man Alternativen ...

Nein, diese Frage, ist die letzte Frage, die sich hier stellt. Sobald eine Ausgabe auch nur einen einzigen Tag, an einem einzigen Ort, frei und diskriminierungsfrei an die allgemeine Öffentlichkeit verkaufbar war, gilt sie als offiziell verausgabt und dazu gehört eben auch eine Hauptnummer.

Bei einem geschlossenen Probebetrieb, mit einer geschlossenen Nutzerschaft, sähe das vielleicht anders aus, aber hier hatte jeder "unbeteiligte" Postkunde die Möglichkeit zuschlagen. Wenn sie hier keine Nummer vergeben hätten, dann wäre es wirklich ein "Klüngel" gewesen. So hatte man keine andere Wahl, wenn man seiner Linie treu bleiben wollte.

Es sei denn man wäre bei seiner Uraltlinie "anonymer Kauf" geblieben (d.h. Kauf über anonymes Bargeld und Nichtverküpfung der einzelnen Marke über einen "nummerierten" Kaufvorgang auf der Marke bis zum Käufer), aber dann wären heutzutage international kaum noch aktuelle ATM katalogisierbar, also hat man diese Position der weltweiten Ist-Realität anpassen müssen.

Und BTW, "Weidennachlieferungen" mit einen aufgedruckten Erstellungsdatum (Monat/Jahr) nach Abschluß des offiziellen Testlaufs, wären auch nur "amtliche" Nachdrucke gewesen, das hiesse eigentlich, es wären keine Exemplare der eigentlichen Hauptnummer.

Beste Grüße
Thomas
 
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