Thema: Corona: Abgesagte Veranstaltungen
drmoeller_neuss Am: 22.03.2020 21:54:26 Gelesen: 14708# 53@  
@ umdhlebe [#49]

Die Helmut Wohlfeil Auktionen verhalten sich da sehr viel verantwortlicher - allerdings höherpreisige Lose zu ersteigern, ohne die Marken oder Belege vorher persönlich in Augenschein genommen zu haben, ist philatelistisch auch nicht ratsam.

Wenn keine Saalauktion stattfindet, d.h. der Verbraucher nicht die Möglichkeit hat, persönlich anwesend zu sein, greift die Ausnahme für Versteigerungen im Fernabsatzrecht nicht.

Es kommt daher ein Fernabsatzvertrag zustande, wenn der Bieter eine Privatperson (d.h. Verbraucher) ist. Der Bieter kann ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen nach Empfang der Ware widerrufen. Weist der Auktionator nicht auf das Widerrufsrecht hin, erlischt das Widerrufsrecht erst nach zwölf Monaten und 14 Tagen.
 
Quelle: www.philaseiten.de
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