Thema: Deutsches Reich Inflationsbelege
muemmel Am: 11.12.2009 23:19:41 Gelesen: 4761257# 57@  
@ muemmel [#50]

Zu später Stunde noch ein kleiner Nachtrag zur Versandart "Bücherzettel".

Bücherzettel

können in Form offener Karten oder Doppelkarten, unter Umschlag oder Band eingeliefert werden. Als Karten müssen sie in Grösse und Stärke des Papiers im Allgemeinen den Postkarten entsprechen, doch sind größere Formulare bis zum Umfang einer Postpaketadresse zulässig. Den Absendern ist es überlassen, wie sie sich den Versand für ihre Zwecke einrichten wollen. Die Vorderseite muss den Vordruck

"Bücherzettel"

enthalten. Auf der Rückseite dürfen neben der handschriftlichen Bezeichnung der bestellten und angebotenen oder abbestellten Bücher, Zeitschriften, Bilder, Musikalien, Einbanddecken, Zeitungsnummern, buchhändlerischen Formularen, Umschlägen sowie ausser der Angabe des Orts, Datums und Namens des Absenders solche Vermerke enthalten sein, welche den Gegenstand betreffen und nicht die Eigenschaft einer besonderen, mit ihm in keiner Beziehung bestehenden brieflichen Mitteilung haben, z. B frei, unter Xband, eilig, Prachtband, mit Kupfern, bar, zur Ansicht usw.

Aus „Illustriertes Post- und Telepraphen-Handbuch zum täglichen Gebrauch für jedermann“
Portostufen 1906–1916, Versandarten
Reprint 1991

Schönen Gruß
Harald
 
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