Thema: [-> 572] (?) (561) (570) Alliierte Besetzung: Bautenserie 1948
Frankenjogger Am: 28.03.2020 16:19:38 Gelesen: 237417# 454@  
Postordnung 1929

§24 Abs III: Der Absender kann die Gebühr für die Eilzustellung vorausbezahlen oder die Zahlung dem Empfänger überlassen.

§24 Abs V A: Bei Vorauszahlung der Eilzustellgebühren durch den Absender werden einheitliche Sätze erhoben.

§24 Abs V B: Wenn der Empfänger die Eilzustellgebühr zu zahlen hat, sind ..., mindestens aber für jede Sendung die für die Vorauszahlung (A) geltenden Sätze zu entrichten. ...

Was im Falle B etwa an Eilbestellgeld vorausbezahlt ist, wird dem Empfänger zugute gerechnet; ...

Soviel, um die Antwort von bovi11 zu vervollständigen.

Gruß, Klemens
 
Quelle: www.philaseiten.de
https://www.philaseiten.de/thema/942
https://www.philaseiten.de/beitrag/227624