Thema: (?) (80) Österreich: Portobestimmung von Belegen
Eric Scherer Am: 01.04.2020 14:46:14 Gelesen: 22511# 63@  
@ Baber [#62]

Dass die Gebühren für Zusatzleistungen - Einschreiben, Express, später Luftpost - immer im Absendeland auffrankiert werden sollten, wurde schon 1878 beim UPU-Kongress von Paris festgelegt. Damals waren die Gebühren noch absolut einheitlich (bis 1922), da alles auf einer Goldfrankenkonvetierung basierte.

Das Vorfrankieren von Zusatzleistungen war ein häufiger Fehler des Kunden, der am Ende zum Einstellen dieses Dienstes geführt hat, da 1971 internationale Postkarten auf dem Landweg einfach kaum mehr Sinn machten.
 
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