Thema: (?) (32/33) Luftpostbriefe: Bestimmung und Wertschätzung
ChristianSperber Am: 04.04.2020 23:32:43 Gelesen: 15132# 36@  
@ DERMZ [#32]

Hallo,

ich bin gerade auf den alten Beitrag gestoßen, daher ein paar Anmerkungen zu dem schönen Beleg aus Indien:

Geflogen von Delhi bis Brindisi oder Rom (Imperial Airways). Dies entspricht auch dem vorgeschriebenen Leitvermerk "India - Italy".

Zum Porto:
See und Landweg bis 1 oz: 3 1/2 As, 2 Annas je weitere Unze
Luftpostzuschlag 6 Annas je 1/2 oz

Der Brief wog also zwischen 1 und 1 1/2 Unzen (Frankatur 23 1/2 Annas).

Es handelt sich um einen Dienstbrief des Fürstenstaates Tehri-Garhwal an seinen in der Schweiz weilenden Herrscher [1][2].

Typisch für den Dienstbrief ist der Absenderstempel mit Unterschrift des Beamten der Registratur (Dispatcher). Da der Absender keine Kolonialbehörde war, konnten keine britisch-indischen Dienstmarken verwendet werden. Britisch-indische Dienstmarken wären allerdings zu dieser Zeit nicht für Briefe außerhalb des Commonwealth erlaubt gewesen.

Die Verbindung mit dem Fürstenstaat ist für mich das Interessanteste an dem Brief.

Viele Grüße

Christian

[1] https://de.wikipedia.org/wiki/Tehri_Garhwal_(Staat)
[2] https://en.wikipedia.org/wiki/Garhwal_Kingdom
 
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