Thema: Recht / Ebay: Postfrische Marken mit Stockflecken geliefert / was tun ?
Klecker Am: 18.04.2020 17:57:29 Gelesen: 7461# 6@  
Ein privater Verkäufer braucht laut EU-Recht die Ware nicht zurücknehmen.

Bei einem gewerblichen Verkäufer hat der Käufer bei Fernabsatzverträgen (z. B. Onlinehandel) gemäß § 355 BGB ein Recht auf Widerruf. Der Verbraucher hat ein Widerrufsrecht bis zu einer Frist von 14 Tage nach Vertragsschluss. Um einen Vertrag zu widerrufen, ist keine Begründung nötig. Der Widerruf muss in Textform erfolgen und die Ware muss zurückgesendet werden.

Es gehört natürlich zu einem guten Geschäftsgebaren, dass auch bei privaten Verkäufern, zumindest auf den Fotos, Stockflecken erkennbar sind.
 
Quelle: www.philaseiten.de
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