@ Klecker
[#6]"Ein privater Verkäufer braucht laut EU-Recht die Ware nicht zurücknehmen."
Das nicht, aber er muß das liefern, was er beschrieben hat.
Auch ein privater Anbieter darf erkennbare Mängel nicht verschweigen; ansonsten bestehen sehr wohl Anspüche gegen ihn.