Thema: (?) (348/355) Nachgebühr verschiedener Länder
T-M 123 Am: 18.12.2009 19:20:35 Gelesen: 372534# 151@  
Ich glaube, irgendwo gelesen zu haben, dass Deutschland laut UPU-Regeln das Nachporto behalten darf, denn es steht der Emfängerpostverwaltung zu. Leider kann ich aber keine Quelle dafür finden, und auch sonst nichts schriftliches. Es würde aber erklären, warum die Post Briefe ins Ausland lieber an den Empfänger zurückschickt, als sie mit einem T-Stempel weiterzugeben.

Der Tax-Vermerk 014/056 verwundert mich etwas. Sollte nicht unter dem Bruchstrich das Standardbriefporto ins Empfängerland stehen (in diesem Fall wohl 70 ct.), nicht das Inlandsporto?

Die deutschen Vorschriften kenne ich dafür nicht, aber die der US-Post sind im Internet abrufbar: http://pe.usps.gov/text/imm/immc7_007.htm#ep29266 Ich vermute, dass es in allen Ländern ähnlich gehandhabt wird.

Die Deutsche Post würde dann die obere Zahl durch die untere Teilen (14 / 56 = 0,25), mit dem Standardbriefporto nach Frankreich multiplizieren (0,25 * 70 ct.= 17,5; vermutlich aufgerundet auf 18) und 51 ct. Einziehungsentgelt draufschlagen, sodass 69 ct. zu zahlen wären (18 ct. + 51 ct. = 69 ct.).

Ich weiß nicht, ob das durch Nachlässigkeit nicht geschehen ist, oder ob die DPAG gar keine Nachgebühren bei Briefen aus dem Ausland mehr einzieht. Einige Länder, z. B. Österreich, tun das gar nicht mehr. Vermutlich lohnt es sich nicht, für ein paar Cent Aufwand zu betreiben. Bei Briefen aus dem Inland sind Nachgebühren dazu gut, die Leute davon abzuhalten, ihre Briefe absichtlich nicht mehr (ausreichend) zu frankieren, aber bei Briefen aus dem Ausland ist es der DPAG vermutlich egal, ob das ausländische Postunternehmen "betrogen" wird oder nicht.

@ Pete [#150]

Wie das bei der Privatpost ist, weiß ich nicht. Ich habe noch nie einen Privatpost-Beleg mit Nachgebühr gesehen, aber es gibt bekanntlich nichts, was es nicht gibt.
 
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