Jürgen Olschimke geht in seinem Aufsatz von 2016
Der Postzustellungsauftrag wird umsatzsteuerpflichtig [1] von 7 bekannten Versendern aus, die für Postzustellungsaufträge die DV-Freimachung mit dem entsprechenden Vermerk „Freimachung (DV) im Fenster“ verwendeten.
Diese Liste kann ich nun durch einen Fund erweitern.
Der Umschlag wurde versendet vom
Daten- und Informationszentrum Rheinland-Pfalz in Koblenz. Diese Behörde nahm zum 1. Januar 1996 den Betrieb auf und übernahm die Aufgaben der Rechenzentren des Statistischen Landesamts und der Finanzverwaltung der OFD Koblenz. Zum 1. Januar 2003 wurde das Daten- und Informationszentrum Rheinland-Pfalz in den Landesbetrieb Daten und Information umgewandelt.
Der gezeigte Umschlag muss deshalb aus dem Zeitraum 1996 bis 2002 stammen.
Schöne Grüße
Franz-Josef[1]
http://jolschimke.de/versendungsformen/der-postzustellungsauftrag-wird-umsatzsteuerpflichtig.html