@ wuerttemberger
[#8]Hallo Wuerttemberger,
vielen Dank für die hilfreiche Erklärung.
Ich frage mich; die Postkarte wurde doch bewußt zum Schaden der Schweizer Post in den schweizer Briefkasten eingeworfen. Hätte die Schweizer Post die Karte an den Absender retourniert, wenn sie den Absender hätte identifizieren können. Ich konnte keinen Absender erkennen. War die Schweizer Post überhaupt verpflichtet solche Postkarten zu befördern?
Gruß
Detlef