Thema: (?) (11) Bund Paketkarten
Journalist Am: 06.05.2020 08:12:37 Gelesen: 10630# 14@  
@ volkimal [#13]

Hallo Volkmar,

zu Teil 1 Deiner Frage - was mit der Vorausverfügung gemeint ist folgendes:

Pakete ins Ausland müssen immer eine Vorausverfügung haben, denn wenn Sie unzustellbar sind werden sie nicht automatisch so wie Briefe an den Absender zurück geschickt. Denn hier fallen je nach Entfernung und Empfängerland Rücksendeentgelte an.

Mit der Vorausverfügung erklärt der Absender also, ob er das Paket bei Unzustellbarkeit zurück haben will und ob er dann auch die Rücksendekosten zahlt oder nicht.

In Deinem Fall "Paket preisgeben" bedeutet dies, er will das Paket nicht zurück haben und es kann im Empfängerland vernichtet oder der Inhalt werterhaltend für wohltätige Zwecke verwertet werden kann (je nach Bestimmungen des Empfängerlandes).

zum Teil 2 Entgelte - schaue hier im Postbuch von Werner Steven nach - der hat auch die Paketentgelte gelistet - habe ich gerade nicht griffbereit

viele Grüße Jürgen
 
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