Thema: (?) (11) Bund Paketkarten
bovi11 Am: 06.05.2020 08:17:21 Gelesen: 10655# 15@  
@ volkimal [#13]

Ich habe hier den Entwurf eines

Gesetzes zu dem Abkommen vom 19. März 1962 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Australischen Bund über den Austausch von Postpaketen

gefunden:

http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/04/011/0401166.pdf

Das Gesetz ist so auch verabschiedet worden (Bundesgesetzblatt Nr. 34)

https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?start=%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl263s1183.pdf%27%5D#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl263s1183.pdf%27%5D__1588745060102

Dort findet sich unter Artikel 11 die Vorgehensweisen, die bei Unzustellbarkeit des Paketes anzuwenden sind.

Inhaltsgleiche Vereinbarungen dürften auch mit (fast) allen anderen Ländern bestehen; Belgien im Speziellen habe ich jetzt nicht gefunden.

als preisgegeben behandeln

heißt: Der Absender will es nicht zurück haben; es kann vernichtet werden.
 
Quelle: www.philaseiten.de
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