Thema: (?) (348/355) Nachgebühr verschiedener Länder
Postgeschichte Am: 23.12.2009 01:56:44 Gelesen: 372298# 153@  
@ Göttinger [#146]

Hallo Göttinger,

die Regelung bezüglich von Nachgebühren für Deutschland ist in § 9 der Postordnung enthalten. Hier heißt es:

1) Für nicht oder unzureichend freigemachte gewöhnliche Briefe, Postkarten und Pakete wird vom Empfänger eine Nachgebühr erhoben, die sich aus den fehlenden Gebühren und einer Einziehungsgebühr zusammensetzt

Die Behandlung von Briefen innerhalb Deutschlands und von Briefen aus dem Ausland weichen etwas voneinander ab. Bei Deinem Brief handelt es sich offensichtlich um einen unterfrankierten Auslandsbrief (Frankreich-Deutschland), bei dem der Absender nicht angegeben war.

Für den Versand von Briefen besteht Frankierungszwang. Ist eine gewöhnliche Auslandssendung nicht oder unzureichend frankiert, ist diese in der Regel im Aufgabeland dem Absender zurück zu geben. Ist kein Absender angegeben, wird die Nachgebühr in Bruchform angegeben. Dabei wird das Portosoll (Gebühr für die jeweilige Sendung) unten, der Fehlbetrag oben ausgewiesen und der Brief an den Empfänger abgesandt und bei Angabe einer Taxierung von ihm einzuziehen.

Bei Deinem Brief wurde der Taxvermerk in Frankreich angebracht. Die Nachgebühr errechnet sich in diesem Fall wie folgt: Fehlbetrag x 100 geteilt durch den Sollbetrag, in Zahlen: 14 x 100 / 56 = 25 Ct. Hinzu kommt die Einziehungsgebühr von 51 Cent, so daß insgesamt 76 Cent zu erheben gewesen wären.

Aus welchem Grund hier nur die Inlandsgebühr von 51 Cent und nicht die Auslandsgebühr von 70 Cent (in Frankreich also identische Gebühren), wie T-M 123 in seinem Beitrag [#151] auch feststellte, ist unverständlich. Vielleicht ein Versehen oder es hängt mit der verwendeten nominallosen Dauerserienbriefmarke (Inlandsporto), Motiv "Marianne" zusammen, wie Pete [#147] vermutete.

Die Nichterhebung der Nachgebühr kann zwei Gründe haben. Nach der Postordnung sind Postsachen mit einem T-Stempel ohne Angabe eines Betrages ohne Erhebung einer Nachgebühr auszuhändigen. Eventuell hat der Briefträger die Gebührenangabe übersehen. Ein weiterer Grund könnte die Möglichkeit einer Annahmeverweigerung des Empfängers sein. Da kein Absender angegeben war, hätte dieser durch eine Öffnung des Briefes durch die Ermittlungsstelle in Marburg (eventuell) am Inhalt festgestellt werden müssen. Um diesen enormen Aufwand für einen gewöhnlichen Brief zu vermeiden, hat man den Brief ohne Erhebung einer Nachgebühr ausgehändigt, wie es bei Briefen mit einem Taxstempel ohne Angabe der Nachgebühr in der Postordnung vorgesehen ist. Gemäß Postordnung hätte aber in Deinem Fall zumindest der Versuch erfolgen müssen, die Nachgebühr von Dir zu erheben. So bist Du um die Entscheidung annehmen mit Nachgebühr oder Verweigerung herumgekommen. Herzlichen Glückwunsch.

Gruß
Manfred
 
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