Thema: Schweden: Echt gelaufene Belege
schwede591 Am: 07.05.2020 20:04:31 Gelesen: 14311# 20@  


Meine Informationen zum Einschreibebrief vom 19.03.1954 nach Bad Dürrheim:

a) Zur Einführung: mit Beginn des zweiten WK wurde die Postbehandlung in Schweden speziell bei Einschreibebriefen in das Ausland drastisch verändert. Ziel war es, keine Wertgegenstände oder Kapital aus Schweden abfließen zu lassen.

Daher beschloss die schwedische Postverwaltung auf Veranlassung des schwedischen Staates in einem Rundschreiben vom 25. Februar 1940 das Recht zur Abwicklung von Währungskontrollen auch bei bestimmten Postexpeditionen oder Poststationen zuzulassen. Nur dort konnten dann Einschreibebriefe eingereicht werden.

Damit übernahm die schwedische Post quasi Zollaufgaben.

Die Einschreibebriefe mussten offen eingereicht werden, damit vom autorisierten Postbeamten sichergestellt wurde, dass sich keine Wertdokumente, Geld oder andere in Papier verbriefte Vermögenswerte im Umschlag befanden, sondern nur schriftliche Mitteilungen.

Die Sendung wurde in Anwesenheit des Absenders geschlossen und das Währungskontroll-Etikett auf der Adressseite angebracht, nämlich „Valutakontroll Postverket“. Diese Zettel auf Einschreibe-Briefen wurden nach meiner Kenntnis ca. bis 1952/53 benutzt.

b) Ab ca. 1953/54 wurde bei den Einschreiben in das Ausland der Zettel „Utförsel medgiven“ (= Ausfuhr/Versand erlaubt) eingeführt und auf den Brief geklebt. Dies ist im Grunde die Fortführung der Zollkontrolle durch die Post.

Die Einreichung erfolgte analog wie unter a). Der Gültigkeitszeitraum, so mir bekannt, und aufgrund der mir bekannten bzw. vorliegenden E-Briefe einigermaßen bestimmbar, geht von 1954 bis ca. 1957/58, danach sind die Devisenkontrollen eingestellt worden, da sich die wirtschaftliche Lage in Schweden wieder deutlich verbessert hatte und der Abfluss von Devisen dem schwedischen Staat nicht mehr in dem Maße geschadet hätte, wie zu Kriegszeiten.

Wie ich finde, ein spannendes Kapitel der schwedischen Bedarfspost und Postgeschichte!
 
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