Thema: Echt gelaufen - wie weise ich das nach ?
Henry Am: 24.12.2007 09:27:53 Gelesen: 24688# 2@  
@ AfriKiwi [#1]

Hallo Erich,

ich verstehe diese Problematik nicht.

"Echt gelaufen" bedeutet nichts anderes, als von der Post tatsächlich auf dem normalen Postweg befördert. Und solange keine klaren Hinweise vorliegen, dass diese Beförderung nicht erfolgte, ist dieser Zustand halt anzunehmen. Wer Zweifel hat, muss auf den Beleg halt verzichten.

Wer akribisch Wert auf "echt gelaufen" legt, muss sich zunächst mal sehr genau mit dem Postweg und der Bearbeitung auseinandersetzen. Und dann muss man eben den Postweg wählen, der Beförderungsnachweise ermöglicht. Das ist sicher nicht immer zu gewährleisten und Bearbeitungsfehler gibt es auch immer wieder.

Im übrigen bekommt man mit der Zeit auch einen Blick dafür, ob der Beleg Beförderungsspuren aufweist, bzw. ob diese so eintreten können.

Deinen Beleg sieht man nicht vollständig. Ich nehme mal an, du zweifelst an der echten Beförderung, da der Stempel dem Beleg weit voraus ist (2905). Das ist so ein Bearbeitungsfehler (falsche Stempeleinstellung). Vielleicht ist auch der Luftpost-Aufkleber nicht passend. Ich kenne mich mit den Einzelheiten bei den Überseegebieten nicht so gut aus.
 
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