Thema: Altdeutschland Bayern: Fehlerhafte Atteste und Befunde
Altsax Am: 12.05.2020 14:10:46 Gelesen: 6590# 18@  
"In Betracht kommen bei Prüferkritik die Varianten

- Sammleraufklärung
- persönliche Animositäten
- eitle Selbstdarstellung

Ich halte die Formulierung der Punkte 2 und 3 einfach für arrogant von Seiten des Verfassers. Wenn ich für ein ausführliches Attest eine gute zweistellige Summe bezahle, möchte ich eine absolute Präzision bei den Ausführungen im Attest. Alles andere ist für mich indiskutabel."


Was an dieser Formulierung "arrogant" sein soll, erschließt sich mir nicht. Jeder, der regelmäßig in Foren unterwegs ist, kennt sowohl sachliche, ausführlich begründete Kritik an einzelnen Prüfergebnissen, als auch solche, die keinen anderen Zweck zu haben scheinen, als den oder die Prüfer als unfähig vorzuführen. Die Beurteilung, welcher Kategorie Kritik jeweils angehört, ist eine Frage des Blickwinkels und wurde von mir bewußt offen gelassen.

"Die wirtschaftlichen Auswirkungen, die der Kritiker aufführt, wirken aus der Feder eines erfahrenen Sammlers und Auktionskäufers an den Haaren herbeigezogen, um die Schärfe der Kritik zu rechtfertigen.

Das halte ich für sehr überheblich. Es mag sein, das 200 Euro für Sie keine nennenswerte Summe sind,..."


Der hier Kritik übende Sammler äußert sich zu vielen philatelistischen Themen in vielen Foren so, dass an seiner Sachkenntnis keinerlei Zweifel bestehen können. Das gilt auch für seinen Umgang mit Auktionskäufen. Es fällt äußerst schwer zu glauben, dass er sich bei seinen Käufen von Attesten beeinflussen läßt. Wenn es Gegenbieter tun und mehr bieten, als für ein Stück angemessen zu sein scheint, zwingt ihn niemand, mitzuhalten. Tut er es dennoch, ist das betreffende Los eben "mehr wert".

Daraus abzuleiten, dass der Attestaussteller ihm einen wirtschaftlichen Schaden zugefügt hat, ist, vorsichtig formuliert, unglaubwürdig.

Diese Feststellung als "überheblich" zu bezeichnen und einen Zusammenhang herzustellen mit der Betrachtung als 200 € als nicht nennenswerte Summe, erinnert mich an das "bewährte" 68er-Motto "wenn wir schon Argumente nicht widerlegen können, versuchen wir es wenigstens mit Polemik".

Selbstverständlich muss sich ein Prüfer berechtigte Kritik an seinen Einstufungen gefallen lassen, solange sie nicht als Schmähkritik, sondern sachlich daherkommt. Die gezeigten Beispiele von Attesten und Befunden sind ausnahmslos in der Formulierung verbesserungsfähig, im Falle des Schweiz-Briefes auch unzulänglich. "Fehlurteile" sind es jedoch nach meiner Überzeugung nicht. Das wäre der Fall, wenn die Belege in irgend einer Form manipuliert worden, also nicht mehr im Originalzustand wären, und der Prüfer das nicht erkannt hätte.

Es ist sicherlich zutreffend, dass die Ansprüche an die postgeschichtlich korrekte Beschreibung eines Beleges gestiegen sind, weil auch die Auswirkungen auf die Bewertung von Besonderheiten weit höher als früher sind. Dem tragen Prüfer in durchaus unterschiedlichem Maße Rechnung. Das kann und darf man bemängeln.

Hier ist aber der Eindruck erweckt worden, der Prüfer habe permanente Defizite in der postgeschichtlichen Beurteilung besonderer Belege. Das halte ich für überzogen und unangemessen.
 
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