Thema: Briefgeheimnis für Belege im Forum ?
Wim Ehlers
Am: 21.05.2020 20:20:25
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# 8
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Es ist schon erstaunlich, wie hier versucht wird, von Nichtjuristen das deutsche Recht zu erklären. Ein Jurist bin ich auch nicht! Die Formulierungen der infragekommenden Gesetze ist aber eindeutig (siehe die angeführten Links). Zugegeben, ein bischen Zeit zum Lesen wird schon benötigt. Und es gibt Ausnahmen, die gesetzlich geregelt werden müssen oder schon geregelt sind (Bundesnachrichtendienst, Militärischer Abschirmdienst, Aufklärung von Straftaten).
Nur eine Ausnahme gibt es nicht: Philatelistisch Zwecke!
Beste Grüße
Wim
Artikel 10 Grundgesetz:
https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_10.html
Artikel-10-Gesetz:
https://de.wikipedia.org/wiki/Artikel_10-Gesetz
§ 202 StGB;
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__202.html
Postgesetz:
https://www.gesetze-im-internet.de/postg_1998/index.html
Postgeheimnis:
https://de.wikipedia.org/wiki/Postgeheimnis
Quelle: www.philaseiten.de
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