@ alle
Ab und zu wird immer mal wieder eine neue Sau durch das Dorf getrieben.
Mal sind es irreale und durch nichts begründete Datenschutzthemen, die durch zahlreiche DSGVO-Veröffentlichungen beflügelt werden, die aber in der Praxis einfach nur falsch sind oder fehlerhaft interpretiert werden und einmal ist es das Briefgeheimnis.
In Beitrag
[#16] habe ich die Gründe dargelegt. Ausnahmen gelten allenfalls für gestohlene Schriftstücke; da aber hilft die Veröffentlichung eher dem Bestohlenen bei der Wiederbeschaffung. Das Postgeheimnis tritt hier eindeutig in den Hintergrund.
Man sollte nicht nach Problemen suchen, wo keine sind.