@ Wim Ehlers
[#21]Den Inhalt eines Schreibens, das rechtmäßig in meinen Besitz gelangt ist, kann ich in aller Regel veröffentlichen oder auch nicht.
Ich bin dazu befugt!
Da Detlev die unter
[#1] gezeigte Postkarte vermutlich rechtmäßig besitzt, ist er auch befugt, den Inhalt zu veröffentlichen.